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Wenn der Hund zum Streitfall wird


Pressemitteilung zur Kategorie Bau, Immobilien

Pressemitteilung veröffentlicht bei netcom-factory.de

Wenn der Hund zum Streitfall wird

Bei vertragswidriger Hundehaltung fristlose Kündigung

Kurzfasssung: In Deutschland haben Mieter einen umfassenden Kündigungsschutz. Wer allerdings den Hausfrieden nachhaltig stört, muss mit einer fristlosen Beendigung des Mietverhältnisses rechnen. Dies hat das Amtsgericht Steinfurt entschieden. Im zugrunde liegenden Fall galt Hundekot im Gemeinschaftsgarten als wesentliche Beeinträchtigung der Mietsache. Darüber hinaus wurden Mitmieter durch den Hund der Beklagten und die Geruchsbelästigung im Garten gravierend belästigt. Das Immobilienportal http://www.myimmo.de berichtet über die Einzelheiten des Falls.

[Nürnberg - 08.07.2010] In Deutschland haben Mieter einen umfassenden Kündigungsschutz. Wer allerdings den Hausfrieden nachhaltig stört, muss mit einer fristlosen Beendigung des Mietverhältnisses rechnen. Dies hat das Amtsgericht Steinfurt entschieden. Im zugrunde liegenden Fall galt Hundekot im Gemeinschaftsgarten als wesentliche Beeinträchtigung der Mietsache. Darüber hinaus wurden Mitmieter durch den Hund der Beklagten und die Geruchsbelästigung im Garten gravierend belästigt. Das Immobilienportal http://www.myimmo.de berichtet über die Einzelheiten des Falls.

Zunächst schien alles in Ordnung. Die Mieterin hielt mit Zustimmung ihres Vermieters einen mittelgroßen Mischlingshund in der Wohnung. Im Mietvertrag http://www.myimmo.de/ratgeber/lexikon/mietvertrag wurde die Hundehaltung offiziell erlaubt. Nachdem die Hundebesitzerin ihren Mischling regelmäßig in den gemeinschaftlich genutzten Garten ließ, war es mit dem Verständnis des Vermieters vorbei. Grund war der Hundekot auf dem Gelände, der auch die Mitmieterschaft erheblich störte. In einer Abmahnung machte der Vermieter deutlich, die Hundehaltung zu untersagen oder das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beendigen, wenn die Verunreinigungen nicht entfernt würden.

Die Mieterin zeigte indes keine Bemühungen, die Auflagen zu erfüllen und den Hundekot zu beseitigen. Der Vermieter machte daher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch und verbot die bisher geduldete Hundehaltung. Außerdem verwies er auf eine fristlose Kündigung, sollte der Hund weiterhin in der Wohnung verbleiben. Doch auch diese Mahnung machte bei der Mieterin keinen Eindruck. Der Vermieter sah sich daher zur fristlosen Kündigung gezwungen. Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der Kündigung, da der Hausfrieden mit den Hundekothaufen im Gemeinschaftsgarten nachhaltig gestört wurde.

Lisa Neumann
Unister GmbH
Barfußgässchen 12
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-240
Fax: +49/341/49288-59
lisa.neumann@unister-gmbh.de

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Pressekontakt:
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Markus P. Herbig
Hauchstr. 62
90449 Nürnberg
Deutschland

0911 - 3944799


Suchbegriffe News: kündigung   mietvertrag   hausfrieden   hundehaltung   hundekot

Pressemitteilung veröffentlicht am: 09:47:00 - 08.07.2010

Der Pressemitteilung Wenn der Hund zum Streitfall wird unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemitteilung Wenn der Hund zum Streitfall wird ist Markus P. Herbig.

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